Wohngeld
Allgemeine Informationen
Wohngeld können Sie nur erhalten, wenn Sie einen Antrag (erhalten Sie in der Wohngeldstelle) stellen und die Voraussetzungen nachweisen.
Wohngeld ist kein Almosen des Staates. Wer zum Kreis der Berechtigten gehört, hat darauf einen Rechtsanspruch.
Notwendige Unterlagen
Wohngeld als Mietzuschuss für Mieter:
- Bescheinigungen über Einkommen ( z.B. Verdienstbescheinigung, Arbeitslosengeld-/ hilfebescheid, Rentenbescheide )
- Mietbescheinigung
Wohngeld als Lastenzuschuss für Eigentümer eines Eigenheims oder einer Eigentumswohnung:
- Bescheinigungen über Einkommen (z.B. Verdienstbescheinigung, Arbeitslosengeld-/ hilfebescheid, Rentenbescheide)
- Wohnflächenaufstellung
- Eigentumsnachweis
- Grundsteuerbescheid
- Fremdmittelbescheinigung
Ansprechpartner
SozialamtFrau Lohrenz
(038354) 35034
(038354) 22197
Aktuelle Meldungen
Es wurden keine Meldungen gefunden.
Ukraine-Informationen
elektronische Rechnungen Leitweg-ID