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Wohngeld


Allgemeine Informationen

Wohngeld können Sie nur erhalten, wenn Sie einen Antrag (erhalten Sie in der Wohngeldstelle) stellen und die Voraussetzungen nachweisen.

 

Wohngeld ist kein Almosen des Staates. Wer zum Kreis der Berechtigten gehört, hat darauf einen Rechtsanspruch.  

 

 


Notwendige Unterlagen

Wohngeld als Mietzuschuss für Mieter:

  • Bescheinigungen über Einkommen ( z.B. Verdienstbescheinigung, Arbeitslosengeld-/ hilfebescheid, Rentenbescheide )
  • Mietbescheinigung

 

Wohngeld als Lastenzuschuss für Eigentümer eines Eigenheims oder einer Eigentumswohnung:

  • Bescheinigungen über Einkommen (z.B. Verdienstbescheinigung, Arbeitslosengeld-/ hilfebescheid, Rentenbescheide)
  • Wohnflächenaufstellung
  • Eigentumsnachweis
  • Grundsteuerbescheid
  • Fremdmittelbescheinigung

Ansprechpartner

Sozialamt

 

Frau Lohrenz
Telefon (038354) 35034
Telefax (038354) 22197

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